Seit wenigen Tagen hat die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten vor dem Klosterturm in Göllingen zwei Fahnen mit ihrem Schriftzug und Logo gehisst. Sie sollten wohl auf die bevorstehende Saisoneröffnung am 02. April hinweisen. Sieht ja ganz nett aus, könnte man denken.
Das Problem dabei ist, dass die Fahnen die Ansicht des Klosterturms auf der Hauptsichtachse für ankommende Besucher verändern und stören. Bauwerke mit einem künstlerischen Anspruch wurden zu allen Zeiten gebaut, um beim Betrachter durch die Gestaltung der Fassade und der Architekturelemente eine bestimmte Wirkung hervorzurufen. Dies gilt auch für mittelalterliche Bauwerke, wie unseren Klosterturm. Er ist gebaut worden, um den Betrachter durch seinen Anblick zu beeindrucken. Gestalt, Proportionen und Einzelformen sind vom Baumeister im 12. Jahrhundert darauf abgestimmt worden, dass gerade in dem Bereich, in dem die Fahnensteigen stehen, der Blick des Betrachters nach oben zum Turm gelenkt wird.
Neue und moderne Gestaltungselemente gehören nicht vor eine historische und kunstgeschichtlich wertvolle Fassade. Das ist ein Grundsatz des Denkmalschutzes. Jeder Besitzer eines denkmalgeschützten Hauses weiß, dass er die Ansicht des Gebäudes nicht so einfach verändern darf.
Immerhin: ein bedeutendes romanisches Bauwerk mit Fahnenmasten vor der Fassade wird wohl in Deutschland und Europa Seltenheitswert haben. Z. B. die Abteikirche Maria Laach mit Fahnen davor? Unvorstellbar. Schade, dass hier die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, deren Hauptaufgabe der Schutz ihrer Denkmäler ist, nicht mit gutem Beispiel vorangeht. Imagepflege und vermeintliche Attraktivität für Touristen scheint für die Stiftung inzwischen wichtiger zu sein als guter Denkmalschutz.